Fragen & Antworten

Patienteninformation für gesetzlich versicherte Patienten

Liebe/er Patientin/ Patient,
hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihren ersten Besuch bei uns erleichtern sollen. Ihre Verordnung vom Arzt muss bis spätestens 14 Tage nach dem Austellungsdatum begonnen werden und darf in der Regel nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
Wir sind dazu verpflichtet, Verordnungen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht muss, eine Richtigstellung durch den verordneten Arzt erfolgen. Denn nur bei einem korrekt ausgestellten Rezept besteht auch eine leistungspflichtig Ihrer Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil von 10% leisten.
Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Ebenfalls fällt der gesetzliche Eigenanteil von 10€ pro Rezept an.

Patienteninformationen für Privat und Beihilfe versicherte Patienten und Selbstzahler

Liebe/er Patientin/ Patient,
hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihren ersten Besuch bei uns erleichtern sollen. Sie werden in unserer Praxis als Privatpatient oder Selbstzahler behandelt. Wir sind keine direkten Vertragspartner Privater oder andere Krankenversicherungen, sondern schließen mit Ihnen als Patient ein Behandlungsvertrag ab. Unsere Preise orientieren sich an den vom Berufsverband vorgegebenen Empfehlungen. Die von den Krankenkassen oder Beihilfestellen festgelegten Höchstbeträge betreffen nicht das private Rechtsverhältnis, das Sie mit der Unterzeichnung unserer Honorarvereinbarung eingehen. Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Therapieeinheiten.
Bei Selbstzahler erfolgt die Rechnung direkt nach der durchgeführten Therapie.

Terminabsage

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt, wo die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Sollten Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die für Sie vorhergesehen Zeit noch anderweitig terminieren können. Wird der Termin nicht rechtzeitig oder garnicht abgesagt, müssen wir Ihnen die vereinbarte Vergütung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung stellen.

Woran sollte ich vor dem ersten Termin denken

Damit wir mit der Behandlung sofort beginnen können, bringen Sie am besten bereits zum ersten Termin bequeme Kleidung sowie eventuell vorhandene Bildaufnahmen Ihrer Symptomatik mit. Bitte denken Sie ebenfalls an die Verordnung Ihres Arztes.